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Die Pflegeversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Leistungsformen, dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wobei der genaue Betrag von dem Pflegegrad und eventuell ebenfalls in Anspruch genommenen Sachleistungen abhängt. Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden, so dass damit die Kosten für die häusliche Pflege ganz oder teilweise abgedeckt werden können. Wer die Pflege übernimmt, ist dabei gleichgültig. Die Summe kann deshalb sowohl dafür verwendet werden, den Verdienstausfall von pflegenden Angehörigen auszugleichen, als auch, eine Pflegekraft aus Osteuropa zu beschäftigen.
Sachleistungen erleichtern den Pflegealltag:
Zu den Pflegesachleistungen zählt eine ganze Palette von unterschiedlichen Hilfen, denen gemeinsam ist, dass die Kosten in der Regel von dem jeweiligen Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die bekannteste Pflegesachleistung ist die medizinische Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Neben klassischen Krankenpflegetätigkeiten kann dieser auch bei der Grundpflege und im Haushalt behilflich sein. Ein ambulanter Pflegedienst kann aber auch ergänzend zu einer anderweitig organisierten häuslichen Pflege zum Einsatz kommen. Zu den Pflegesachleistungen zählen aber auch Einrichtungsgegenstände wie Pflegebetten und Toilettenstühle sowie Rollstühle und andere Mobilitätshilfen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse mit einer Pauschale abgegolten.
Hilfe im Ausnahmefall:
Auch eine im Normalfall gut organisierte häusliche Betreuung kann an ihre Grenzen gelangen, wenn aufgrund eines Unfalls oder akuten Erkrankungen eine besondere Pflege notwendig wird oder wenn die Pflegeperson zeitweise ausfällt. In diesen Fällen kann von der Pflegekasse eine stationäre Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege bewilligt werden. Das Pflegeportal schlägt bei einer Pflege durch Angehörige außerdem vor, eine ergänzende Tages- oder Nachtpflege bei der Pflegekasse zu beantragen, um eine Überlastung der Pflegeperson zu vermeiden. Statistik
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